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Stoßwellentherapie

Leistungen

Die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT)
Anfang der 80er Jahre wurde die Stoßwellentherapie zur Zertrümmerung von Nierensteinen eingesetzt, seit Ende der 80er Jahre gehäuft auch in der Behandlung orthopädischer Krankheitsbilder eingesetzt.
Stoßwellen sind akustische Druckwellen, die in kurzen Impulsen in ein schmerzhaftes und/oder verklebtes/verspanntes Gewebe geleitet werden, um dort intensive Stoffwechsel- und Heilungsprozesse in Gang zu setzen. Durch eine Stoßwellentherapie können z.B. entzündliche Verklebungen aufgelöst, gelockert und der ausgefallene Kalk vom Körper selber wieder abtransportiert werden. Die betroffenen Körperregionen werden wieder schmerzfrei und beweglich. Die ursprünglich aus der Nierensteinzertrümmerung kommende Therapie wird an der Körperoberfläche als „Extrakorporal" bezeichnet. Besonders gut geeignet für die Extrakorporale Stoßwellentherapie sind orthopädische und chirurgische Probleme im Sehnen/Bänder/Knochen- und Muskelgewebe, aber auch Haut- oder Bindegewebsprobleme wie schlecht heilende Wunden oder Geschwüre lassen sich mit einer Stoßwellentherapie oftmals gut behandeln. Darüber hinaus wird die Stoßwellentherapie neuerdings auch bei kosmetischen Problemen wie Cellulite, Narben und Lymphödemen sinnvoll angewandt.
Stoßwellen können als sog. „Akustische Wellen" auch bei Problemen der Haut, Unterhaut und des Fett- und Bindegewebes eingesetzt werden. Über die Stoßwellen wird eine intensive Stoffwechseltätigkeit im betroffenen Gewebe angeregt, der Lymphabfluss kann beschleunigt und die Neubildung von Blutgefäßen in schlecht heilenden Wundgebieten veranlasst werden.

  • Schlecht heilende Wunden, Diabetischer Fuß, Dekubitus (Druckgeschwür)

  • Narben- und Faltenbehandlung

  • Cellulite Stadium I – IV, Schwangerschaftsstreifen

  • Muskel- und Bindegewebsschwäche

  • Lipödem, Lymphödem (inkl. Umfangsreduzierung/»Slimming«)

Die Kosten eine Stoßwellenbehandlung wird in aller Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen, wir empfehlen jedoch, vorab eine Genehmigung der Kostenübernahme einzuholen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Therapieform grundsätzlich nicht! Mehr zu diesem Therapieverfahren und den begleitenden Kosten erfahren Sie in der Praxis, ggf. kann Ihnen ein Kostenvoranschlag ausgehändigt werden zur Vorlage bei der Versicherung.


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